Ausbildungsvertrag 

Spezialist Bewegungs- und Gesundheitsförderung mit eidg. Fachausweis (Quereinstieg)

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Vertragsparteien

Ausbildungsteilnehmer

              

Vertragspartner 1

Ausbildungsbetrieb

 

Vertragspartner 2

SAFS AG

Albisriederstrasse 226
8047 Zürich

 

Vertragspartner 3


 


Gegenstand der Ausbildung 

Im Rahmen der dualen Ausbildung wird im Ausbildungsbetrieb (Vertragspartner 2) und an der SAFS AG (Vertragspartner 3) eine praxisorientierte berufliche Bildung vermittelt, deren Ziel der erfolgreiche Abschluss des Ausbildungsteilnehmers (Vertragspartner 1) ist. Der Inhalt der Ausbildung ergibt sich aus den Lernzielen der Lehrgangsmodule.

Dem Ausbildungsteilnehmer (Vertragspartner 1) wird die Möglichkeit eingeräumt, die vereinbarte Gebühr selbst oder über den Ausbildungsbetrieb (Vertragspartner 2) an die SAFS AG (Vertragspartner 1) abzuführen. Wird der Ausbildungsvertrag durch den Ausbildungsbetrieb unterzeichnet, wird der Ausbildungsbetrieb für die Zeit der Übernahme der Studiengebühr Kostenschuldner und für die ordnungsgemässe Entrichtung der vereinbarten Studiengebühr verantwortlich. Ohne anderslautende vertragliche Bestimmung stellt der Ausbildungsbetrieb dem Ausbildungsteilnehmer die finanziellen Mittel für die Gebühr zur Verfügung und regelt auf privatrechtlicher Basis, wie der geliehene Betrag zurückzuzahlen ist. Ohne Unterzeichnung des Ausbildungsbetriebes (Vertragspartner 2) wird der Ausbildungsteilnehmer (Vertragspartner 1) Kostenschuldner und für die ordnungsgemässe Entrichtung der vereinbarten Studiengebühr verantwortlich.

Ausbildungsablauf -  Dauer
Spezialist Bewegungs- und Gesundheitsförderung mit eidg. Fachausweis (Quereinstieg)

Die Ausbildung kann innerhalb von 30 - 36 Monaten absolviert werden. Die Termine sind unter den jeweiligen Ausbildungsmodulen frei wählbar. Wir empfehlen innerhalb von 36 Monaten die aufgeführte Reihenfolge.

 ONLINEVORORT/
ONLINE
LERNPLATT
FORM
VORORTPRAXIS
TRANSFER
PRÜFUNGGESAMT
DAUER
 Online color Vor Ort oder Online color Lernplattform color Vor Ort colorPraxistransfer colorPruefung colorGesamtdauer color
FITNESS 
BETREUER
2
Stunden
2.5
Tage
2
Tage
3
Tage
40
Stunden
30 Min. 
Praxis
4
Monate
KUNDEN-
BERATER
2
Tage
2
Tage
3
Tage
40
Stunden
60 Min. 
Theorie
4
Monate
FITNESS 
TRAINER
2
Tage
2
Tage
3
Tage
30
Stunden
60 Min. 
Theorie
4
Monate
FUNCTIONAL 
TRAINER
1
Tag
2
Tage
2
Tage
30
Stunden
30 Min. 
Praxis
2
Monate
FITNESS 
REFERENT
1
Tag
2
Tage
2
Tage
30
Stunden
30 Min. 
Praxis
2
Monate
EIDG. FACHAUSWEIS
Vorbereitungskurs
Basismodule
 individuell2
Tage
40
Stunden
 2
Monate
EIDG. FACHAUSWEIS BASISMODULPRÜFUNG 
Basismodul 1 - Anatomie und Physiologie II
Basismodul 2 - Trainingslehre II
Basismodul 3 - Methodik Didaktik Lernpsychologie
Basismodul 5 - Gerätegestützte und geräteunabhängige Bewegungskompetenz

60 Min. Theorie
60 Min. Theorie
60 Min. Theorie
60 Min. Theorie
 
 Online color Vor Ort oder Online color Lernplattform color Vor Ort colorPraxistransfer colorPruefung colorGesamtdauer color
CARDIO 
TRAINER
1
Tag
2
Tage
2
Tage
30
Stunden
75 Min. 
Theorie
2
Monate
ERNÄHRUNGS
TRAINER
1
Tag
2
Tage
2
Tage
30
Stunden
75 Min. 
Theorie
2
Monate
REHA BETREUER 
RÜCKEN
1
Tag
2
Tage
2
Tage
30
Stunden
30 Min. 
Praxis
2
Monate
REHA BETREUER 
EXTREMITÄTEN
1
Tag
2
Tage
2
Tage
30
Stunden
75 Min. 
Theorie
2
Monate
GESUNDHEITS
TRAINER
1
Tag
2
Tage
2
Tage
30
Stunden
75 Min. 
Theorie
2
Monate
EIDG. FACHAUSWEIS 
Vorbereitungskurs 
Hauptmodule
 individuell2
Tage
30
Stunden
 2
Monate
EIDG. FACHAUSWEIS HAUPTMODULPRÜFUNG 
Hauptmodul 2 - Trainingsprogramme entwickeln und durchführen 
Hauptmodul 3 - Gesundheitsförderung und Lebensstilintervention

90 Min. Theorie
45 Min. Praxis
 
 Online color Vor Ort oder Online color Lernplattform color Vor Ort colorPraxistransfer colorPruefung colorGesamtdauer color
> ENTWEDER WAHLMODUL 2 - „VERKAUF UND ADMINISTRATION"
SALES & SERVICE MANAGER 
inkl. Eidg. 
Wahlmodulprüfung 2
1
Tag
2
Tage
2
Tage
30
Stunden
60 Min. 
Theorie
2
Monate
> ODER WAHLMODUL 3 - „MITARBEITERFÜHRUNG"
TEAM MANAGER
inkl. Eidg. 
Wahlmodulprüfung 3
1
Tag
2
Tage
2
Tage
30
Stunden
60 Min. 
Theorie
2
Monate
EIDG. FACHAUSWEIS
Vorbereitungskurs 
Berufsprüfung
 individuell2
Tage
50
Stunden
 2
Monate
> BERUFSPRÜFUNG SPEZIALIST BEWEGUNGS- UND GESUNDHEISTFÖRDERUNG MIT EIDG. FACHAUSWEIS  (ist nicht in Gesamtausbildung integriert)
 2
Stunden
14.5
Tage
22 
Tage
31
Tage   
ca. 470
Stunden
 30 - 36
Monate
 
Die in die SAFS Gesamtausbildung integrierten Modulprüfungen sind Bestandteile der gesamten eidg. Prüfung und deren Bestehen Voraussetzung für die Teilnahme an der eidg. Berufsprüfung. 
Die eidg. Berufsprüfung ist nicht Bestandteil der SAFS Gesamtausbildung. Die Berufsprüfung muss gesondert bei der Trägerschaft angemeldet werden. Träger dieser Prüfung ist die OdA BuG (Organisation der Arbeitswelt Bewegung und Gesundheit) und der SFGV (Schweizer Fitness- und Gesundheitscenter Verband). Die detaillierten Zulassungsbedingungen sind im Reglement und der Wegleitung bei der Trägerschaft einsehbar. Die Anmeldung zur Berufsprüfung muss frühzeitig direkt bei der Trägerschaft erfolgen. 


Ausbildungsgebühren 

36 Monatsraten à CHF 349.75 oder 30 Monatsraten à CHF 419.70
  • Ausbildungsmodule-Listenpreis (Einzelbuchung):  CHF 18'935.00
  • Deine Ersparnis bei Mehrfachbuchung / Buchung als Gesamtausbildung: CHF 6'344.00
  • Dein reduzierter Preis (zahlbar als Einmal- /  oder Ratenzahlung): CHF  12'591.00

 

mit Zusatzmodul Gruppenfitness Grundlagen 
36 Monatsraten à CHF 375.20 oder 30 Monatsraten à CHF 450.25
  • Ausbildungsmodule-Listenpreis (Einzelbuchung):  CHF 20'310.00
  • Deine Ersparnis bei Mehrfachbuchung / Buchung als Gesamtausbildung: CHF 6'802.50
  • Dein reduzierter Preis (zahlbar als Einmal- /  oder Ratenzahlung): CHF  13'507.50

Allgemeine Vertragsbedingungen

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der SAFS AG sind Bestandteil dieses Vertrages. Mit Unterzeichnung des Ausbildungsvertrages bestätigen die Vertragspartner die per Unterzeichnungsdatum gültigen allgemeinen Geschäftsbedingungen zu kennen und erklären sich damit einverstanden. 

Ort / Datum

 

 

 

 

…………………………………………………………………
 

 

Ausbildungsteilnehmer

Vertragspartner 1

 

 

 

…………………………………………………………………
Vorname Name

Durch die Unterzeichnung bestätigt der Ausbildungsbetrieb die Übernahme der Ausbildungsgebühr.

Ausbildungsbetrieb

Vertragspartner 2

 

 

 

…………………………………………………………………
Firma  Vorname Name

 

Bildungsorganisation

Vertragspartner 3

 

 

 

 

…………………………………………………………………
SAFS AG
Roger Erni Geschäftsführer 

 

Angaben Ausbildungsteilnehmer - Ausbildungsbetrieb

 

Falls vorliegend bitte Abschlusszertifikat hochladen

Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB's

1. Aus- und Weiterbildungen

1.1 Anmeldung
Anmeldungen können nur schriftlich berücksichtigt werden und sind verbindlich. Anmeldungen werden schriftlich bestätigt.

 

1.2 Ausbildungsgebühren
Die aktuellen Ausbildungsgebühren sind der SAFS -Webseite (www.safs.com) zu entnehmen. Im Preis inbegriffen sind Studienunterlagen zum Selbststudium, Vor-Ort oder Online-Phase, bei bestimmten Lehrgängen Lernplattform und Kompetenznachweis. Fahrtkosten, Unterkunft und Verpflegung gehen zu Lasten des Teilnehmers. Bei Einmalzahlung sind die Ausbildungsgebühren bis 30 Tage vor der Ausbildung vollumfänglich zu bezahlen. Bei Ratenzahlungen gelten die auf den Rechnungen vermerkten Zahlungstermine. Eine Nichteinhaltung der Ratenzahlungstermine ermöglicht eine einseitige Vertragsauflösung gemäss 1.8.4.

 

1.3 Studienunterlagen und Lernplattform
Die Studienunterlagen werden nach Eingang der Anmeldung zusammen mit der Teilnahmebestätigung an den Teilnehmer verschickt. Gleichzeitig wird die Lernplattform für die jeweilige(n) Ausbildung(en) freigeschaltet, sofern für die gebuchte(n) Ausbildung(en) eine Lernplattform existiert. Die Lernplattform steht dem Teilnehmer bis 6 Monate nach Absolvierung der letzten Vor-Ort / Online-Phase zur Verfügung. Die Studienunterlagen und – sofern vorhanden - die Lernplattform stellen den Beginn des kombinierten Unterrichts dar. Ca. 10 Tage vor jeder Vor-Ort / Online-Phase wird eine Erinnerungs-E-Mail mit Details betreffend Räumlichkeiten, Uhrzeit und Dozent verschickt. Die Unterrichtssprache ist Deutsch / Schweizerdeutsch.

 

1.4 Kombinierter Unterricht
Die von der SAFS konzipierten Ausbildungen können aus folgenden Lernformen bestehen:

1.4.1 Geführtes Lernen - Lernplattform:
Durcharbeiten der Studienunterlagen und – sofern vorhanden - der digitalen SAFS-Lernplattform. Zeitrahmen und Lerntempo legen die Teilnehmer selbst fest.

1.4.2 Geführtes Lernen - Online- oder Vor Ort-Phase:
Mit einem SAFS-Dozenten werden im Unterricht theoretische Inhalte durch Übungen, Fallbeispiele und Rollenspiele in die Praxis umgesetzt.

1.4.3 Ausschluss:
Bei regelmässiger unangebrachter Störung des Unterrichts seitens Teilnehmer, behält sich die SAFS vor, diese mit sofortiger Wirkung aus einer Vor-Ort oder Online-Phase auszuschliessen.
1.4.4 Prüfungsvorbereitung:
Der Teilnehmer bereitet sich mit den Vor-Ort- oder Online-Phasen, den Studienunterlagen und - sofern vorhanden - der digitalen Lernplattform auf die Prüfung vor.

1.4.5 Anwesenheitsklausel:
Die Ausbildung gilt als besucht, wenn der Teilnehmer zur Unterrichtszeit anwesend ist. 
1.4.6 Nichterscheinen zu Vor-Ort- oder Online-Phase

Bei Nichterscheinen zu festgelegten Vor-Ort- oder Online-Phase kann keinerlei Rückerstattung geleistet werden.

 

1.5 Prüfungen
Zu den Prüfungen zugelassen ist der Teilnehmer nur, wenn er die entsprechende Ausbildung gebucht hat. Durch die jeweiligen Prüfungen belegt der Teilnehmer die geforderten Handlungskompetenzen. Sämtliche Prüfungsformen können kostenlos innerhalb von 6 Monaten nach Absolvierung der letzten Online- oder Vor-Ort-Phase abgelegt beziehungsweise eingeschickt werden. Nicht pünktliches Erscheinen, Nichterscheinen oder ein nicht fristgerechtes Einreichen einer Prüfung, wird als "nicht bestanden" gewertet. Der Teilnehmer kann sich zu einem Nachprüfungstermin kostenpflichtig anmelden.

1.5.1 Nachprüfungen:
Eine Prüfungswiederholung ist kostenpflichtig. Die Gebühr für die Nachprüfung ist auf www.safs.com ersichtlich.

1.5.2 Prüfungsausschluss:
Der Teilnehmer kann von einer Prüfung ausgeschlossen werden, wenn er versucht, den Experten zu täuschen oder er sich unzulässiger Hilfsmittel bedient. In solchen Fällen besteht die Möglichkeit einer Nachprüfung. Die daraufhin entstehenden Nachprüfungsgebühren gehen zu Lasten des Teilnehmers.

 

1.6 Quereinstieg
Ein Quereinstieg ist grundsätzlich möglich. Entsprechende Unterlagen bereits absolvierter Ausbildungen anderer Schulungsorganisationen, ergänzt mit der beruflichen Erfahrung (Lebenslauf), müssen der Anmeldung beigelegt werden. Der Teilnehmer entscheidet auf eigene Verantwortung, dass die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. Bei Unklarheiten kann ein Gespräch mit einem SAFS- Bildungsberater, zur detaillierten Abklärung bezüglich Vorkenntnisse und Voraussetzungen geführt werden.

1.7 Umbuchungsbedingungen
Der Teilnehmer muss Umbuchungen vor Ausbildungs- bzw. Weiterbildungsbeginn schriftlich der SAFS mitteilen. Diese Regelung gilt auch, wenn nur einzelne Termine einer Ausbildung (Vor-Ort / Online-Phase) umgebucht werden. Umbuchungsgebühren betragen generell CHF 70.– (auch mit ärztlichem Zeugnis). Im Falle einer Umbuchung bleiben die Fälligkeiten der ursprünglich erstellten Rechnung bestehen. Der Teilnehmer erhält für die umgebuchte Aus- oder Weiterbildung keine neue Rechnung, sondern eine neue Anmeldebestätigung.

1.7.1 Les Mills:
Umbuchungen von Les Mills Ausbildungen werden mit CHF 90.– in Rechnung gestellt, sobald der Link zum Download der Musik und Choreografie zur Verfügung gestellt wurde.

1.7.2 Prüfungen:
Eine kostenfreie Umbuchung der Prüfung ist bis 10 Tage vor dem Prüfungstermin möglich.

CHF 70.– bei Umbuchung der Prüfung weniger als 10 Tage vor dem Prüfungstermin.

 

1.8 Annullierungsbedingungen
Der Teilnehmer muss seine Annullierung schriftlich einreichen. Mit der Annullierung müssen die zugestellten Lehrmittel retourniert werden. Wenn diese nicht retourniert werden, werden die Lehrmittel zu einem Unkostenbeitrag von CHF 130.– verrechnet. Bei Abmeldungen (auch mit ärztlichem Zeugnis) betragen die Annullierungsgebühren:

1.8.1 Ausbildungen:
CHF 70.– bis zum Erhalt der Studienunterlagen
20% der Ausbildungsgebühr 10 Tage nach Versand der Teilnahmebestätigung
50% der Ausbildungsgebühr weniger als 30 Tage vor Ausbildungsbeginn
100% der Ausbildungsgebühr nach Ausbildungsbeginn
100% der Ausbildungsgebühr auf Ausbildungen, die bereits umgebucht wurden

1.8.2 Weiterbildungen:
CHF 70.– bis 30 Tage vor Weiterbildungsbeginn
50% der Weiterbildungsgebühr weniger als 30 Tage vor Weiterbildungsbeginn
100% der Weiterbildungsgebühr nach Weiterbildungsbeginn
100% der Weiterbildungsgebühr auf Weiterbildungen, die bereits umgebucht wurden
Ein Ersatzteilnehmer wird akzeptiert, sofern er die Voraussetzungen für die Ausbildung / den Workshop erfüllt. Es wird lediglich die Umbuchungsgebühr von CHF 70.– verrechnet.

1.8.3 Prüfungen:
Eine kostenfreie Annullierung der Prüfung ist bis 10 Tage vor dem Prüfungstermin möglich.
CHF 70.– bei Annullierung der Prüfung weniger als 10 Tage vor dem Prüfungstermin.

1.8.4 Annullierungsbedingungen für Gesamtausbildungen mit Ratenzahlung (z.B. Praktikantenausbildung):
Bei Vertragsauflösung werden die absolvierten Ausbildungen zum aktuellen Einzelpreis sowie eine Bearbeitungsgebühr von CHF 200.– in Rechnung gestellt und mit den geleisteten Zahlungen (Monatsraten) gegengerechnet. Allfällig darüber hinausgehende, bereits vom Ausbildungsbetrieb/Teilnehmer geleistete Zahlungen werden zurückerstattet.

 

2. Neu- oder Zusatzaustellungen Diplome
Für Neu- oder Zusatzausstellungen von Diplomen, begründet durch Verlust oder verursacht durch Falschangeben, wird eine Gebühr von CHF 50.- pro Urkunde berechnet.

 

3. Weiterbildung Circle Abonnement
Der Weiterbildung Circle ist eine Weiterbildung im Abonnement für zwölf Monate. Sofern dieses Abonnement nicht einen Monat vor Ablauf schriftlich gekündigt wird, verlängert es sich um ein Jahr. Nach erfolgter Anmeldung wird eine Rechnung zugestellt, welche innert 30 Tagen zu bezahlen ist. Das Abonnement ist nicht übertragbar und kann nicht unterbrochen oder stillgelegt werden. Wird das Weiterbildung Circle-Angebot nicht oder nur teilweise genutzt, berechtigt dies weder zur Preisreduktion noch zu Rückforderungen.
Mit dem persönlichen Abonnement kann man an allen Weiterbildung Circle Workshops teilnehmen, sofern die gegebenenfalls verlangten Voraussetzungen erfüllt werden. Die Teilnahme an einem Weiterbildung Circle Workshop muss mittels Webbuchung oder schriftlich per E-Mail erfolgen. Abmeldungen müssen schriftlich per E-Mail eingereicht werden.
Mit dem Weiterbildung Circle Abonnement für Fitness Center kann ein Center pro Workshop jeweils maximal zwei Mitarbeiter anmelden. Das Center muss jede Workshop-Anmeldung mit Stempel und Unterschrift versehen oder per E-Mail mit Firmensignatur anmelden. Die Teilnahme an einem Weiterbildung Circle Workshop muss schriftlich per E-Mail angemeldet bzw. abgemeldet werden.

 

4. Event
Die Anmeldung der gebuchten Lektion(en) ist verbindlich. Eine Umbuchung der einzelnen Lektion(en) innerhalb des Events ist nur schriftlich mit info@safs.com bis spätestens zwei Tage vor dem Anlass möglich, sofern die Lektion(en) zum Zeitpunkt der Umbuchung nicht ausgebucht ist (sind). Die Umbuchungsgebühr beträgt CHF 10.– pro Lektion. Ausgebuchte Lektionen werden auf der Event -Website gesperrt und sind somit nicht mehr buchbar. Anmeldungen sind via Internet und nur mit Kreditkartenzahlung möglich. Anmeldungen per Mail oder Post werden mit einem Aufpreis von CHF 5.– verrechnet. Die Annullierungsgebühr beträgt (auch mit ärztlichem Zeugnis) 50% des Gesamtbetrages der gebuchten Lektionen. Bei Annullierung weniger als 30 Tage vor dem Event können keine Rückzahlungen mehr geleistet werden; es kann jedoch eine Ersatzperson benannt werden. Für die Umbuchung auf eine Ersatzperson wird ein Unkostenbeitrag von CHF 30.– verrechnet. Les Mills Kursleiter können zusätzlich zur Lektion auch das entsprechende Kit zu einem Spezialpreis buchen, dieses muss beim Buchungsprozess entsprechend angeklickt werden. Der Kit Download ist nur registrierten Les Mills Kursleitern möglich. Die SAFS AG übernimmt keine Haftung für Unfälle oder Diebstähle während der Veranstaltung. Änderungen/Annullierungen im Programm bleiben vorbehalten.

 

5. Handelsware
5.1 Rückgabe und Umtausch
Unsere Produkte sind generell vom Umtausch ausgeschlossen, es sei denn, die gelieferte Ware hat nachweislich erhebliche Mängel, die die zweckmässige Nutzung unmöglich machen.

 

5.2 Musiktonträger / Les Mills Kits
Die von der SAFS angebotenen Musiktonträger wurden speziell für die Verwendung im Fitness-Sport lizensiert und sind daher Kursleitern, Trainern, Presentern, Studios, Wellnesscentern, etc. vorbehalten. Diese Musiktonträger dürfen nur zum Zweck des Unterrichts in diesem Zusammenhang verwendet werden. Mit der Bestellung wird bestätigt, dass der Käufer zur obigen Zielgruppe zählt und die Musiktonträger nur für den genannten Unterricht verwendet werden. Les Mills Kit-Bestellungen sind via Internet und nur mit Kreditkartenzahlung möglich. Bestellungen per E-Mail werden mit einem Aufpreis von CHF 5.– verrechnet.

 

5.3 Eigentumsvorbehalt
Die SAFS AG behält sich das Eigentum an der von ihr gelieferten Ware vor - bis zur vollständigen Bezahlung durch den Käufer.

 

6. Allgemein
6.1 Reklamationen
Reklamationen können schriftlich per Post oder per E-Mail (info@safs.com) zu Händen der Geschäftsleitung erfolgen. Reklamationen, die die Aus- oder Weiterbildung sowie Events betreffen, werden bis 14 Tage nach Beendigung dieser entgegengenommen. Gegen Entscheide des Nichtbestehens einer Prüfung kann innerhalb von 14 Tagen ein schriftlicher Rekurs eingereicht werden. Die SAFS ist bestrebt, eine Reklamation resp. Rekurs innerhalb von 14 Tagen zu beantworten.

 

6.3 Urheberrecht
Der Teilnehmer wird darauf hingewiesen, dass sämtliche SAFS-Texte, Bilder, Graphiken, Audio-, Video- und Animationsdateien dem Urheberrecht und anderen Gesetzen zum Schutz geistigen Eigentums unterliegen. Die weitere Nutzung jeder Art, insbesondere Vervielfältigung oder Weitergabe an Dritte, bedarf der schriftlichen Genehmigung durch die Geschäftsleitung der SAFS. Werden Urheberrechte von der SAFS oder Dritten verletzt, schuldet der Teilnehmer ungeachtet des Verschuldensgrads und einer Haftungsbeschränkung pro Vorfall je einzeln eine Konventionalstrafe von CHF 5‘000. Die Bezahlung der Konventionalstrafe entbindet nicht von der Verpflichtung, das Urheberrecht zukünftig zu beachten resp. die Anforderungen zu erfüllen oder die Verletzung in Zukunft zu unterlassen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.

 

6.4 Hausordnung
Es gilt die Hausordnung des jeweiligen Ausbildungsstandortes. Der Hausordnung ist Folge zu leisten.

 

6.5 Preis- und Programmänderungen
Preis- und Programmänderungen sind der SAFS vorbehalten. Die SAFS hat grundsätzlich das Recht, Ausbildungen / Workshops ersatzlos zu annullieren. Die Kursteilnehmer werden darüber rechtzeitig informiert und erhalten bereits einbezahlte Ausbildungsgebühren vollumfänglich zurück. Weitere Entschädigungen können nicht geltend gemacht werden. Ist durch Behörden oder äussere Einflüsse eine Umsetzung von ausgeschriebenen Lehrgangsterminen untersagt oder verunmöglicht, werden die Vor-Ort-Phasen oder Teile davon in Onlinelehrveranstaltungen durchgeführt.

 

6.6 Kosten bei Zahlungsverzug
Bearbeitungsgebühr erfolgen frühestens nach zwei schriftlichen Mahnungen nach Fälligkeitsdatum, bei Übergabe an Inkassodienstleister. Wird der Rechnungsbetrag der 2. Mahnung nicht bis zum aufgeführten Fälligkeitsdatum bezahlt, wird die Forderung ohne weitere Mitteilung an Intrum AG abtreten. Dadurch werden weitere Kosten gem. www.fairpay.ch belastet.

6.7 Versicherung
Die SAFS übernimmt u.a. keine Haftung für Unfall und Diebstahl während der Ausbildungen, Workshops oder Events. Die Versicherung ist Sache der Teilnehmer. Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Zürich.

 

6.8 Rechteübertretung für Bildmaterial

Foto- und Bildaufnahmen, die von Teilnehmenden im Zusammenhang mit einer Ausbildung oder einer Veranstaltung der SAFS AG erstellt werden, können durch die SAFS AG ohne Vergütungsansprüche für Internet und Werbung genutzt werden. Die SAFS AG darf, das produzierte Bildmaterial ohne jede zeitliche, örtliche und inhaltliche Einschränkung in unveränderter Form durch Dritte, die mit deren Einverständnis handeln, ungeachtet der Übertragungs-, Träger- und Speichertechniken (insbesondere elektronische Bildverarbeitung) publizistisch verwenden.

 

7. Bankverbindung
7.1. Schweiz
Zürcher Kantonalbank
CH 8037 Zürich
IBAN: CH35 0070 0111 6008 4442 8
BIC: ZKBKCHZZ80A

 

7.2 Deutschland
UBS Deutschland AG
Bockenheimer Landstrasse 2-4
D 60306 Frankfurt am Main
IBAN: DE02 5022 0085 2549 9110 12
BIC: SMHBDEFFXXX

_______________________

 

Letzte Änderung: 13.05.2024

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