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So finanzieren Sie Ihre SAFS Ausbildung

Eine Kostengutsprache oder Kostenübernahme von Ausbildungen wird durch die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV), Invalidenversicherungen oder Arbeitslosenämter individuell entschieden.

Sollten Sie für das Beantragen einer Kostengutsprache weitere Informationen zur Ausbildung benötigen, unterstützen wir Sie gerne.

Neben der Kostengutsprache steht Ihnen eine Möglichkeit immer zur Verfügung: die steuerliche Absetzbarkeit. Aufwendungen für die berufliche Weiterbildung sind bei Angestellten bei den Einkünften aus nicht selbständiger Arbeit abzugsfähig. Im Rahmen der Einkünfte aus selbständiger Arbeit stellen diese Aufwendungen für Selbständige Betriebsausgaben dar. Sie können dadurch Steuern sparen und gleichzeitig Ihr Hobby zum Beruf ausbauen. Diese steuerliche Absetzbarkeit brauchen Sie nicht zu beantragen, sie steht Ihnen immer zur Verfügung.

Wichtig: Ab dem Jahr 2018 wird es basierend auf dem Beschluss des National und Ständerats in der Herbstsession 2016 möglich sein, dass bis zur Hälfte der Ausbildungskosten einer staatlichen Trägerschaft unterliegt und nach Anmeldung für die eidg. Prüfung direkt rückerstattet wird!

Stipendien
Je nach finanzieller Situation ist es möglich, an verschiedene Institutionen Stipendiengesuche für selbst zu tragende Kosten zu richten. Mögliche Anlaufstellen für Stipendiengesuche sind:

  • das Amt für Ausbildungsbeiträge des Wohnsitzkantons

  • Stiftungen, Fonds u. ä. (Verzeichnisse bei den meisten Stipendienämtern erhältlich)

  • die Stiftung Schweizerischer Privatschulen VSP, PF 316, 3000 Bern 7

Stand vom: 07.08.22