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Eidgenössische Modulprüfung


Konzept der Modulprüfungen
Die eidgenössische Abschlussprüfung ist so konzipiert, dass die Kompetenzen aus allen Modulen vernetzt geprüft werden. Dabei wird das fachliche Grundlagen-Know-how vorausgesetzt, bzw. die Kandidaten zeigen an der eidg. Abschlussprüfung, dass sie einerseits einschätzen können, welche Kenntnisse und Fähigkeiten aus den verschiedenen Modulen in dieser bestimmten Situation herangezogen werden müssen und andererseits, dass sie diese in der vorgegebenen Situation auch abrufen und umsetzen können. Die Aufgabe, dieses Grundlagenwissen, die -kenntnisse und -fähigkeiten zu garantieren, fällt den Modulprüfungen zu. Mit ihnen wird sichergestellt, dass die Kandidaten sicher über diese Kenntnisse verfügen und prüfungsrelevante Inhalte beherrschen. Weiter dienen die Modulprüfungen dazu, die Kandidaten mit Prüfungsformen vertraut zu machen, die auch in der Abschlussprüfung zum Einsatz kommen. Die Auswertung der Prüfungsaufgaben erfolgt vor allem kriterienorientiert. Jede Modulprüfung wird als Ganzes entweder als "bestanden" oder "nicht bestanden" taxiert.

Voraussetzung für die Teilnahme an der eidg. Abschlussprüfung „Spezialist Bewegungs- und Gesundheitsförderung mit eidg. Fachausweis“
Das Bestehen der in die SAFS Gesamtausbildungen integrierten eidg. Modulprüfungen ist Voraussetzung für die Zulassung zur eidg. Abschlussprüfung. Diese wird von der Trägerschaft – OdA BuG (Organisation der Arbeitswelt Bewegung und Gesundheitsförderung) und SFGV (Schweizerischer Fitness- und Gesundheitscenter Verband) organisiert. Die SAFS befindet sich im Akkreditierungsverfahren für die Bewilligung zur Durchführung der eidg. Modulprüfungen.

Voraussetzung für die Teilnahme an den Modulprüfungen ist eine abgeschlossene Berufslehre (EFZ), diese kann auch branchenfremd sein, oder Matur. Das entsprechende Diplom wird von der SAFS für eine Anmeldung verlangt.

Wichtig
Für die eidg. Abschlussprüfung melden Sie sich direkt und frühzeitig direkt bei der Trägerschaft an. In der Gesamtausbildung der SAFS ist weder die offizielle Prüfungsgebühr enthalten, noch sind die Teilnehmer der SAFS-Ausbildungen automatisch für die eidg. Abschlussprüfung angemeldet. Das offizielle Anmeldeformular ist direkt bei der Trägerschaft vorzufinden. Das Bestehen der in die SAFS Gesamtausbildungen integrierten eidg. Modulprüfungen ist Voraussetzung für die Zulassung zur eidg. Abschlussprüfung.